I. CSDDD-Richtlinie verabschiedet

Nachdem die CSDDD-Richtlinie der EU am 24. Mai 2024 auf EU-Ebene verabschiedet wurde, sind die Mitgliedstaaten der EU nach Veröffentlichung der Richtlinie im Europäischen Amtsblatt verpflichtet, deren Anforderungen innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Dies hat zur Folge, dass Deutschland sein seit 2023 geltendes Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) den Vorgaben der EU-Richtlinie anpassen muss.

Wesentliche Änderungen im Vergleich zum LkSG sind:

  • Die Erweiterung des Anwendungsbereichs von der nachgelagerten auf die vorgelagerte Lieferkette
  • Der Klimaschutz wurde als weiteres Schutzgut aufgenommen
  • Analyse negativer Auswirkungen auf Schutzgüter wie Menschenrechte, Umwelt und Klima sind in der vorgelagerten und nachgelagerten Wertschöpfungskette vom verpflichteten Unternehmen durchzuführen. Dabei festgestellte Risiken sind nach ihrer Schwere und Wahrscheinlichkeit der ermittelten negativen Auswirkungen zu priorisieren und nicht danach, ob sie aus dem eigenen Geschäftsbereich stammen
  • Für Verletzungen von nach dem CSDDD vorgegebenen Sorgfaltspflichten ist eine zivilrechtliche Haftung vorgesehen, sofern Schäden nicht ausschließlich durch Geschäftspartner verursacht wurde

II. Nachhaltigkeitsfragebögen – SAQ 5.0

Den mittelständischen Stahlbau treffen diese Änderungen bedingt. Allerdings werden KMU weiterhin von Ihren Auftraggebern, die nach dem LkSG und CSRD zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, mit Anfragen zu Themen wie

  • Arbeitsbedingungen,
  • Arbeitsschutz,
  • Menschrechte,
  • Umweltschutz,
  • Unternehmensethik

konfrontiert.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA) weist darauf hin, dass die nach dem LkSG verpflichteten Unternehmen ihre Berichtspflichten nicht auf KMU abwälzen dürfen. Sofern KMU von verpflichteten Unternehmen zur Beantwortung umfangreicher Fragebögen aufgefordert werden, welche Angaben zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken verlangen, die jedoch keine Relevanz für das jeweilige KMU haben, sollen KMU laut BAFA auf die fehlende Relevanz hinweisen und darum bitten, diese Fragen näher zu begründen.

Diese Empfehlung des BAFA lässt außer Betracht, dass KMUs, je nach Auftraggeber, keine andere Wahl bleibt, als die Nachhaltigkeitsfragebögen zu beantworten. Verweigert ein KMU deren Beantwortung, kann dies zur Folge haben, dass der Auftraggeber den Auftrag an jemand anderes vergibt oder die bestehende Geschäftsbeziehung abbricht.

III. Nützliche Informationen zum Ausfüllen – SAQ 5.0

Wer zum Beispiel von VW dazu aufgefordert wird, über SAQ 5.0 eine Selbstauskunft über Nachhaltigkeitsthemen durchzuführen, findet mittlerweile weiterführende Informationen auf den Webseiten der Brancheninitiative Drive Sustainability sowie der Volkswagen Group.

Drive Sustainability stellt unter https://www.drivesustainability.org/saq-toolbox-german/   folgende Dokumente und Tools zur Verfügung:

  • Handbuch für Lieferanten
    • Das Handbuch erläutert Ihnen umfangreich die Hintergründe, Ansätze und einzelnen Fragen des SAQ
  • SAQ-Fokusbereiche
    • Eine Kurzübersicht der Ziele des SAQ, Empfehlungen zur Gestaltung und Umsetzung eines Verhaltenskodex und eines Umwelt- und Sozialmanagementsystems (ESMS) sowie Erläuterungen dazu, wo sich diese Themen in den Fragen des SAQ widerspiegeln
  • SAQ-Formate
    • Hierbei handelt es sich um einen One-Pager, welcher in aller Kürze Hintergrundinformationen zum digitalen und physischen SAQ gibt.
  • Download Excel Tool: Ready-To-Use SAQ Form SMEs
    • Mit diesem hilfreichen Excel-Tool erhalten Sie die SAQ-Fragen, die sie online unter https://supplierassurance.com/saq beantworten müssen, als Excel-Tabelle. Indem Sie die darin enthaltenen Fragen beantworten, können Sie ermitteln, welche Fragen relevant sind, um den gewünschten SAQ-Score, welcher am Ende der Tabelle dargestellt wird, zu erreichen. Das Tool leitet Ihre Antworten nicht weiter und gibt Ihnen so die Möglichkeit, die Beantwortung des Fragebogens vorab „durchzuspielen“.

Die Volkswagen AG stellt unter https://www.vwgroupsupply.com/one-kbp-pub/de/kbp_public/information/nachhaltigkeit_neu_pub_2019/sustainability_rating__s_rating_2/basicpage_for_general_pages__html_17.html folgende Informationen zur Verfügung:

  • Unter Mindestanforderungen wird – unterteilt nach Beschäftigtenanzahl – dargestellt, welche SAQ-Fragen mindestens beantwortet werden müssen
    • Für Unternehmen mit einer Beschäftigtenanzahl von 10 bis 99 Beschäftigten sind die Fragen 3, 5, 5a, 7, 7a, 9, 9a, 10 und 10a maßgebend
    • Für Unternehmen mit einer Beschäftigtenanzahl ab 100 Beschäftigten sind die Fragen 3, 5, 5a, 7, 7a, 9, 9a, 10, 10a, 11 (Nachweis eines Umweltmanagementsystem-Zertifikats) und das Erreichen eines von VW vorgegebenen Mindest-Scores im SAQ zwingende Voraussetzung. Den Mindest-Score können Sie bei VW entweder über die hier abrufbaren Kontaktdaten der Hotline von VW oder über ihren SAQ-Account erfragen.
    • Wichtiger Hinweis: Nach Einschätzung des Verbands ist ab einer Anzahl von 50 Beschäftigten auch die Frage 4 (Beschwerdeverfahren) relevant, da gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten eine interne Meldestelle einrichten müssen. Diesbezüglich kann bei VW angefragt werden, ob eine Einbeziehung in deren Beschwerdeverfahren möglich ist (vgl. BAFA-Handreichung: „Die wichtigsten Fragen und Antworten für KMU“, S. 5) Bei erfolgter Einbeziehung oder Einrichtung einer eigenen Beschwerdestelle kann die Frage mit „Ja“ beantwortet werden.
  • Auf den SAQ-Hilfeseiten finden Sie Erklärungsvideos, Hintergrundinformationen, Tipps zur Erstellung von Unternehmensrichtlinien und Managementsystemen sowie Kontaktmöglichkeiten im Falle von Problemen und Fragen im Zusammenhang mit der SAQ-Plattform.
  • Unter Fragen & Antworten finden Sie eine Übersicht zu den häufigsten Fragen und Antworten im Zusammenhang mit dem SAQ.

IV. Befreiung von der SAQ-Selbstauskunft

Für Unternehmen mit einer Anzahl von weniger als 10 Beschäftigten besteht die Möglichkeit, sich bei VW von der Selbstauskunft über den SAQ zu befreien.

Dafür können Sie sich entweder an die Hotline von VW wenden oder über ihren SAQ-Account eine Befreiung beantragen. Die Befreiung erfolgt über einen von Ihnen auszufüllenden Befreiungsantrag, den Sie sich über die zuvor genannten Kontakte übermitteln lassen können.

Sollten Sie zu den vorgenannten Themen Fragen haben, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden

Mail: mma@bauforumstahl.de  

Tel.:0211 54012-089