Vor allem in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist das für Unternehmen ein echtes Risiko, denn offene Rechnungen, stockende Nachträge und lange Prüfwege belasten nicht nur das Projekt, sondern auch die Liquidität des Unternehmens.
Dafür gibt es zum Beispiel die Bauhandwerkersicherung. Im gewerblichen Bau kann sie häufig helfen, offene Vergütungen abzusichern, auch nach der Kündigung eines Bauauftrags. Zusatzaufträge können ebenfalls erfasst werden.
Wer Leistungen erbringt, soll nicht alleine das Ausfallrisiko tragen. Für Stahlbauunternehmen ist dies deshalb ein wichtiges Mittel, um die Liquidität zu schützen.
Was sich in der Praxis bewährt hat:
🔸 Früh prüfen, ob und welche Sicherheit für konkrete Projekte verlangt werden kann und nicht erst dann, wenn die Zahlungen schon ins Stocken geraten sind.
🔸Die Abschlagszahlungen konsequent nutzen, zum Beispiel nach § 632a BGB oder nach §16 VOB/B.
🔸Die Nachträge sofort schriftlich festhalten, denn was nicht sauber dokumentiert ist, lässt sich oft schwer durchsetzen.
🔸Die weitere Sicherungsmittel, etwa die Sicherungshypothek nach § 650e BGB und vertragliche Sicherheiten nach der VOB/B müssen von vornerein mitgedacht werden.
Ein Bauunternehmer schützt seine Gewinne bereits durch die richtige Weichenstellung im Vertrag und nicht erst, wenn sie auf seinem Konto angekommen sind.


