Brandschutz: Ausrichtung auf Feuerwiderstandsklassen und Gebäudenutzung
Stahlkonstruktionen erfüllen – wie auch Konstruktionen mit jedem anderen Baustoff – bei Umsetzung entsprechender Brandschutzmaßnahmen die Anforderungen aller Feuerwiderstandsklassen. Dabei wird das Brandschutzkonzept auf die Nutzung des Gebäudes abgestimmt. Zur Einschätzung der Brandrisiken müssen das Abbrandverhalten sowie die Lagerung und Verteilung von Brandlasten analysiert werden – mit Blick auf die erwartete Personendichte. Dementsprechend werden die Brandschutzeinrichtungen dem Gebäude angepasst.
Über solche passiven, präventiven Brandschutzmaßnahmen hinaus ermöglichen aktive, nach einem Brandausbruch einwirkende Brandschutzmaßnahmen auch Abweichungen von den starren Anforderungen der Landesbauordnungen. Moderne Brandschutzkonzepte sind am effizientesten, wenn sie im Rahmen einer integralen Planung auf das Gesamtbauwerk abgestimmt werden. Schwerpunkte solcher integrierten Konzepte bei aktiven Brandschutzmaßnahmen sind z.B.:
- Flucht- und Rettungswege
- Brandmelde- und Sprinkleranlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Um von der Bauaufsicht eine Baugenehmigung zu erhalten, wird mittels eines auf das Bauvorhaben abgestimmtem Brandschutzkonzepts der Nachweis erbracht,
- dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird;
- dass bei einem dennoch auftretenden Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Bei einer solchen Kombination von passiven und aktiven Brandschutzmaßnahmen kann dem Wunsch vieler Architekten nach sichtbaren Stahlkonstruktionen leichter entsprochen werden.