Was ist die BauPVO?
Die BauPVO regelt seit 2011 einheitlich die Vermarktung von Bauprodukten in Europa. Sie stellt sicher, dass Bauprodukte überall in der EU nach denselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards bewertet werden. Damit ist sie ein zentraler Baustein der europäischen Baubranche und spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Europäischen Grünen Deals (EGD).
Welche Anforderungen gab es bislang?
Im sogenannten Anhang I der BauPVO sind bisher sieben grundlegende Anforderungen an Bauwerke festgelegt:
- Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- Brandschutz
- Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- Nutzungs- und Barrierefreiheit
- Schallschutz
- Energieeinsparung und Wärmeschutz
- Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Diese Anforderungen bilden die Grundlage für die Ausarbeitung von Normungsaufträgen, harmonisierten technischen Spezifikationen und Europäischen Bewertungsdokumenten, stellen jedoch keine Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer oder der Mitgliedsstaaten dar.
Warum war Nachhaltigkeit bisher ein Schwachpunkt?
Die Anforderung 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ betonte zwar wichtige Aspekte wie Recyclingfähigkeit, Wiederverwendbarkeit und den Einsatz umweltverträglicher Rohstoffe. Allerdings fehlte es bislang an einer präzisen und umfassenden Beschreibung sowie an konkreten Hinweisen oder Beispielen für die praktische Umsetzung. Klare Vorgaben zur Förderung nachhaltiger Baustoffe blieben ebenfalls aus. Auch zentrale Umweltmerkmale, die im Zusammenhang mit der Lebenszyklusbewertung von Bauprodukten stehen, blieben unberücksichtigt. Ebenso wurde der entscheidende Faktor Treibhausgasemissionen bisher nicht in die Anforderungen einbezogen. Dies führte dazu, dass Hersteller ihre Maßnahmen zur Ressourcenschonung und Umweltfreundlichkeit häufig nur über freiwillige Zertifikate oder nationale Regelungen nachweisen konnten.
Was ändert sich mit der BauPVO 2024?
Die überarbeitete BauPVO bringt entscheidende Neuerungen, die den Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit verstärken:
- Anhang I: Neue Anforderung 7 – Emissionen von Bauwerken
Bauwerke müssen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg so geplant, genutzt und abgebaut werden, dass sie „kein Risiko für die Außenumgebung“ darstellen. Das betrifft unter anderem die Freisetzung von Schadstoffen, Mikroplastik, Abwasser und Abgasen. Neu hinzu kommt die Berücksichtigung der „Freisetzung von Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre“. - Anhang I: Anforderung 8 – Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen
Die bisherige Anforderung 7 wurde zur Anforderung 8 umbenannt und deutlich erweitert. Statt drei gibt es nun sieben Spezifikationen. Sie zielen darauf ab, Ressourcenschonung, Recyclingfähigkeit und Rückbaubarkeit zu maximieren. Gleichzeitig soll der Verbrauch von Rohstoffen, grauer Energie, Abfall und Wasser minimiert werden. - Anhang II: Wesentliche Umweltmerkmale
Zusätzlich werden sogenannte „wesentliche Umweltmerkmale“ eingeführt. Diese sollen bei der Bewertung von Bauprodukten berücksichtigt werden und orientieren sich an Umweltproduktdeklarationen (EPDs). Dies soll dabei helfen, die Umweltwirkungen von Baustoffen über den gesamten Lebenszyklus hinweg sichtbar zu machen.
Was bedeuten die Änderungen für Architekten, Planer und Bauherren?
Nachhaltigere Materialauswahl: Nachhaltigkeit könnte bei der Planung und Auswahl von Baumaterialien künftig eine wesentlich größere Rolle spielen. Es ist denkbar, dass Materialien bevorzugt werden, die eine geringere CO₂-Bilanz aufweisen, recyclingfähig sind und einen niedrigeren Ressourcenverbrauch ermöglichen. Diese Aspekte könnten zu entscheidenden Kriterien bei der Materialwahl werden, insbesondere bei größeren Bauprojekten.
Berücksichtigung der Lebenszyklusbewertung: Für Architekten und Planer könnte dies bedeuten, dass sie bereits in der Planungsphase die Lebenszyklusdaten der verwendeten Bauprodukte berücksichtigen und dokumentieren müssen. Zudem dürfte die Transparenz dieser Daten zunehmend an Bedeutung gewinnen. Besonders bei öffentlichen Ausschreibungen könnte es künftig häufiger erforderlich sein, Nachweise über die ökologischen Eigenschaften der eingesetzten Materialien vorzulegen.
Grüner Stahl als Baustoff der Zukunft
Mit dem stärkeren Fokus auf Nachhaltigkeit und Lebenszyklusbewertungen rücken Baustoffe mit geringer CO₂-Bilanz in den Vordergrund. Grüner Stahl ist ein solches Beispiel. Dank seiner CO₂-reduzierten Herstellung, der Ressourcenschonung durch Materialersparnisse aufgrund seiner hohen Tragfähigkeit sowie seiner Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit durch einfache Demontage erfüllt grüner Stahl sämtliche Kriterien der neuen Anforderung 8. Diese Eigenschaften machen ihn zu einem zukunftsweisenden Baustoff für nachhaltiges Bauen.
Die Baubranche verändert sich
Die BauPVO 2024 definiert neue Standards für Nachhaltigkeit und Umweltschutz und könnte entscheidend dazu beitragen, die Klimaziele der EU im Rahmen des Europäischen Grünen Deals zu erreichen. Diese Neuerungen werden die Materialauswahl in der Baubranche nachhaltig verändern und umweltfreundliche Produkte stärker in den Mittelpunkt rücken. Die Richtung ist eindeutig: Nachhaltiges Bauen wird immer wichtiger.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, sich auf die Neuerungen einzustellen und nachhaltige Bauprojekte erfolgreich umzusetzen! Kontaktieren Sie uns gerne: https://bauforumstahl.de/verband/team
Hinweis: Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Neuerungen der BauPVO 2024 im Bereich Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Andere Änderungen der Verordnung werden hier nicht ausführlich behandelt.