Redaktion: Welche rechtlichen Herausforderungen begegnen unseren Mitgliedsunternehmen derzeit besonders häufig und wie unterstützt der Rechtsausschuss dabei?
Sebastian Turon: Die rechtlichen Herausforderungen erstrecken sich von Fragen der Normung, über komplexe Aspekte des Vergabe- und Vertragsrechts bis hin zu stetig zunehmenden Nachhaltigkeitsanforderungen auf nationaler und europäischer Ebene. Der Arbeitsausschuss Recht beobachtet dabei kontinuierlich relevante Entwicklungen, analysiert diese unter juristischen Gesichtspunkten und bereitet sie für die Mitglieder praxisgerecht auf. Ziel ist es, konkrete Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen bereitzustellen. In diesem Sinne unterstützt der Ausschuss auch den Fachausschuss Wirtschaft maßgeblich bei Gremienentscheidungen und Stellungnahmen.
Redaktion: Welche Ziele verfolgt der Rechtsausschuss langfristig – insbesondere im Hinblick auf die Unterstützung der Mitgliedsunternehmen und die Positionierung von Stahl im Bauwesen?
Turon: Langfristig möchten wir die Mitgliedsunternehmen in einem zunehmend komplexen rechtlichen und politischen Umfeld verlässlich begleiten und stärken. Dies umfasst insbesondere die frühzeitige Identifikation regulatorischer Entwicklungen sowie deren juristische Einordnung und praxisnahe Aufbereitung. Ein weiteres wesentliches Anliegen besteht darin, die Position von Stahlunternehmen im Bauwesen auch rechtlich zu flankieren und zu stärken, um die Interessen der Branche sichtbar zu machen – etwa im Kontext nachhaltigen Bauens oder neuer europäischer Regelwerke. Gerade in herausfordernden Zeiten, geprägt von geopolitischen Krisen, wirtschaftlichen Unsicherheiten und dem Übergang zu nachhaltigem Wirtschaften, kommt dieser Begleitfunktion eine besondere Bedeutung zu.
Redaktion: Wie bringt sich der Rechtsausschuss in aktuelle gesetzgeberische oder regulatorische Entwicklungen ein?
Turon: Vor allem durch kontinuierliche Beobachtung, Analyse und Bewertung einschlägiger Gesetzesentwürfe auf nationaler und europäischer Ebene. Zu den behandelten Themen der vergangenen Jahre zählen unter anderem die Bauproduktenverordnung, die NIS-2-Richtlinie, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie Initiativen im Bereich „Reused Steel“. Darüber hinaus erfolgt eine stetige Begleitung der Reformbemühungen zur VOB/B sowie eine Analyse maßgeblicher Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs. Auch die Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Tagesgeschäft und die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden dargestellt. Durch diese Arbeit werden die Mitglieder frühzeitig über relevante Entwicklungen informiert und in die Lage versetzt, sich strategisch und rechtssicher darauf einzustellen.
Redaktion: Wie hat sich der Ausschuss Recht in den letzten Jahren entwickelt? Und was ist Ihr Ausblick für die Zukunft?
Turon: Unser Ausschuss hat sich zu einem festen und integrierenden Bestandteil der Gremienarbeit entwickelt. Seine Bedeutung ist insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender regulatorischer Komplexität und internationaler Verflechtungen deutlich gestiegen. Das Themenspektrum wurde kontinuierlich erweitert und befasst sich sowohl mit klassischen rechtlichen Fragestellungen als auch mit neuen Herausforderungen – etwa im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit, Digitalisierung oder geopolitischen Einflüssen auf Lieferketten. Beispiele hierfür sind die Auseinandersetzung mit Ermittlungsmaßnahmen des Zolls, die Entwicklung von Leitlinien für Preisanpassungen infolge des Ukraine-Kriegs sowie die Bewertung neuer Gesetzesinitiativen. Für die Zukunft ist zu erwarten, dass die Bedeutung des Ausschusses weiter zunehmen wird. Die steigende Dynamik rechtlicher Rahmenbedingungen erfordert eine kontinuierliche Begleitung, die der Ausschuss auch künftig mit hoher fachlicher Qualität sicherstellen wird.
Redaktion: Welchen Mehrwert bietet die Arbeit des Rechtsausschusses konkret für die Mitglieder von bauforumstahl – wie können diese von den Ergebnissen profitieren?
Turon: Der Mehrwert liegt vor allem in der praxisorientierten Aufbereitung komplexer rechtlicher Themen sowie in der Bereitstellung unmittelbar nutzbarer Arbeitshilfen. Dazu zählen Mustervorlagen, Leitfäden und Handlungsempfehlungen, die auf die Bedürfnisse der Mitgliedsunternehmen zugeschnitten sind wie z. B. Arbeitshilfen zu Preisanpassungsverlangen oder zu terminlichen Auswirkungen infolge externer Krisenlagen. Solche Instrumente ermöglichen den Unternehmen, rechtliche Anforderungen effizient und rechtssicher in ihrem Tagesgeschäft umzusetzen. Darüber hinaus profitieren unsere Mitglieder vom kontinuierlichen Austausch innerhalb des Ausschusses: Aktuelle Entwicklungen werden transparent gemacht, Fragestellungen aus der Praxis aufgegriffen und gemeinsam Lösungsansätze erarbeitet. Dies fördert nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch eine kollektive Wissensbasis innerhalb des Verbandes.
Redaktion: Für wen eignet sich der Ausschuss? Wer kann an dem Ausschuss mitwirken? Muss man dafür Juristin bzw. Jurist sein?
Turon: Wir richten uns grundsätzlich an alle Mitgliedsunternehmen, die sich mit rechtlichen Fragestellungen im weitesten Sinne befassen und ein Interesse an deren vertiefter Diskussion haben. Eine juristische Ausbildung ist dabei nicht erforderlich. Vielmehr lebt der Ausschuss von der interdisziplinären Perspektive seiner Teilnehmenden. Neben Juristinnen und Juristen bringen auch Fach- und Führungskräfte aus verschiedenen Unternehmensbereichen ihre praktischen Erfahrungen ein. Entscheidend ist das Interesse an rechtlichen Fragestellungen sowie die Bereitschaft, sich aktiv in den fachlichen Austausch einzubringen. Gerade diese Vielfalt an Perspektiven trägt wesentlich zur Qualität und Praxisnähe der Ausschussarbeit bei.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch.


