Bereits 1978 hat das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Kalkar-Beschluss eine bemerkenswert moderne Antwort gegeben. Starre Detailregelungen würden die technische Weiterentwicklung „eher hemmen als fördern“ und wären „ein Rückschritt auf Kosten der Sicherheit“.

Eine in die Zukunft offene Fassung diene dagegen einem „dynamischen Grundrechtsschutz“. Fast fünfzig Jahre später ist diese Aussage aktueller denn je. Hinzu kommt eine begriffliche Unschärfe. Die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ beschreiben das, was sich in der Praxis bewährt hat. Der „Stand der Technik“ beschreibt dagegen das, was nach aktuellem Kenntnisstand technisch möglich ist. Beide Maßstäbe haben unterschiedliche Reichweiten und Schutzniveaus, im Vollzug werden sie jedoch häufig vermischt.

Wir schlagen in unserem neuen Positionspapier fünf konkrete Schritte vor. Die Reichweite der Bindungswirkung klarstellen, die beiden zentralen Begriffe trennscharf anwenden, dynamische statt starrer Verweise ermöglichen, eine bundesweit einheitliche Auslegung der VV TB sicherstellen und Abweichungsverfahren praxistauglich gestalten.

Dazu Ronald Kocker, Konstruktiver Stahlbau bei bauforumstahl: „Der Föderalismus ist eine Stärke unseres Landes, aber im Bauordnungsrecht wird er zur Hürde. Wenn dieselbe Norm in Hamburg anders ausgelegt wird als in München, ist das für unsere Mitgliedsunternehmen kaum noch planbar. Wir brauchen keine Aufweichung der Länderzuständigkeit, sondern einen einheitlichen Vollzug.“

Hier finden Sie unser Positionspapier „Allgemein anerkannte Regeln der Technik und Stand der Technik im Bauordnungsrecht“: https://bauforumstahl.de/wp-content/uploads/2026/06/Position-Allgemein-anerkannte-Regeln-der-Technik-und-Stand-der-Technik-im-Bauordnungsrecht.pdf