Das Baurecht in Deutschland ist Landesrecht. Was zunächst nach einer juristischen Selbstverständlichkeit klingt, hat im Alltag des seriellen Bauens erhebliche Folgen. Auf Bundesebene werden Musterregelungen erarbeitet und in den Bauministerkonferenzen der Länder abgestimmt. Dazu gehören die Musterbauordnung, die Muster-Sonderbauverordnungen und die Musterverwaltungsvorschriften der Technischen Baubestimmungen. Für die einzelnen Bundesländer besteht jedoch keine Verpflichtung, diese Mustervorschriften unverändert in Landesrecht zu übernehmen.

Die Folge ist in der Praxis sichtbar. Mustervorschriften kommen mit unterschiedlichen Anpassungen und Ergänzungen in den Ländern an, und sie kommen dort auch nicht gleichzeitig an. Ein Beispiel ist die Muster-Garagenverordnung. Sie ist auf Bundesebene mit den zugehörigen Regelungen in der Muster-Verwaltungsvorschrift der Technischen Baubestimmungen seit mehreren Jahren veröffentlicht, aber bisher noch nicht in allen Bundesländern eingeführt. Wer ein Produkt entwickelt, das in Hamburg ebenso funktionieren soll wie in München, muss diese Unterschiede in der Planung antizipieren.

Mit der Planung beginnt der Aufwand

Für Unternehmen, die seriell und bundesweit bauen wollen, bedeutet das einen deutlich erhöhten Planungsaufwand. Die Unterschiede zwischen den Landesbauordnungen betreffen zentrale Punkte, von den Brandschutzanforderungen über die Regelungen zu Gebäudeklassen und Bauarten bis hin zu den Genehmigungsverfahren, der Bauvorlageberechtigung, den Sonderbauverordnungen und den technischen Detailanforderungen. Jede dieser Stellschrauben muss in der Produktentwicklung berücksichtigt werden, wenn ein wiederholbares System entstehen soll, das in jedem Bundesland funktioniert.

Auch unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit ist das ein Thema. Wer serielle Lösungen bis hin zu Modulen mit angepassten Detaillösungen für unterschiedliche Bundesländer vorhalten muss, schöpft das Optimum an Materialeffizienz und Ressourcenschonung nicht aus. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, auf den der übergeordnete Entwicklungsprozess kaum reagieren kann. Das Baugenehmigungsverfahren findet in der Regel auf kommunaler Ebene statt. Hieraus entstehen oft zusätzliche individuelle Anforderungen. Für einen Serienhersteller bedeutet das, dass das im Entwicklungsprozess sauber durchgeplante Produkt auf der letzten Meile noch einmal angepasst werden muss.

Was sich ändern müsste

Der Föderalismus im Baurecht steht aktuell nicht zur Disposition. Eine Änderung wäre nur über eine Grundgesetzänderung möglich und das ist realistisch betrachtet kein Hebel, an dem sich kurzfristig etwas bewegen lässt. Es gibt aber einen pragmatischen Weg, der ohne Verfassungsdebatte funktioniert. Eine Übernahme der Mustervorschriften ohne Änderungen und ihre gleichzeitige Einführung in allen Bundesländern wäre bereits ein großer Fortschritt. Sie würde zu einheitlichem Baurecht in allen Ländern führen und Kosten für alle am Bau Beteiligten sparen. Für das serielle und modulare Bauen wäre die Weiterentwicklung des Genehmigungsverfahrens durch Übernahme einer einmal erteilten Genehmigung an verschiedenen Standorten der nächste entscheidende Schritt: einmal planen, einmal genehmigen, mehrfach in ganz Deutschland bauen. Unter diesen Rahmenbedingungen könnte die industrielle Fertigung die Vorteile der seriellen und modularen Bauweise noch besser ausschöpfen: mehr Tempo, mehr Wirtschaftlichkeit und mehr Qualität. Bis dahin gilt, dass die Branche mit viel Pioniergeist, Erfahrung und Professionalität kompensiert, was Politik und Verwaltung an Vereinheitlichung schuldig bleiben.

„Eine Übernahme der Mustervorschriften ohne Änderungen und ihre gleichzeitige Einführung in allen Bundesländern wäre bereits ein großer Fortschritt.
Sie würde zu einheitlichem Baurecht in allen Ländern führen und Kosten für alle am Bau Beteiligten sparen.“, so Hansfried Kuhnke, Referent, GOLDBECK Produktions GmbH und Autor dieses Beitrags.