Vorsicht: Wenn Sie für andere den Einzelfall rechtlich prüfen, ist das eine Rechtsdienstleistung (§2 Abs.1 RDG) und das kann Abmahnungen und Schadensersatzansprüche auslösen. Ohne Erlaubnis ist das nur zulässig, wenn die Rechtsfrage eine echte Nebenleistung zu Ihrem Berufs- und Tätigkeitsbild ist (§5 RDG). Die Abgrenzung, wann die Rechtsfrage eine echte Nebenleistung ist, ist in der Praxis nicht einfach und die Grenzen sind fließend. Auch ein Disclaimer, wie „keine Rechtsberatung“ ändert daran nichts, wenn der Inhalt eine Rechtsprüfung ist (Beschluss, LG Halle, 18.12.2025).

So vermeiden Sie das Risiko: Nehmen Sie die rechtlichen Bewertungen aus dem Projekt heraus, weisen Sie den Auftraggeber auf die o.g. Problematik hin und holen Sie sich früh spezialisierten anwaltlichen Rat ein.

Wir bei bauforumstahl informieren unsere Mitglieder über die aktuelle Rechtsprechung in unseren Gremien und Veröffentlichungen. Zudem bieten wir Rechtsseminare für die Praxis im Stahlbau an. Mehr dazu finden Sie auf unserer Website.