Urteile, die Architekten und Ingenieure kennen müssen!
Jährlich fällen der BGH sowie Ober- und Landesgerichte zahlreiche Urteile zu Planungsleistungen – oft mit unmittelbaren Auswirkungen auf die tägliche Praxis. Rechtliche Grundsätze werden bestätigt, weiterentwickelt oder verworfen. Für Architekten und Ingenieure bedeutet das: Nur wer sein Wissen regelmäßig aktualisiert, erkennt rechtliche Risiken frühzeitig und kann sie sicher vermeiden.
In nur 60 Minuten stellen wir die bedeutsamsten Entscheidungen des vergangenen Jahres vor – kompakt, praxisnah und verständlich erläutert. Der Fokus liegt ausschließlich auf rechtlichen Fragestellungen rund um die Planung von Bauleistungen.
Im Mittelpunkt stehen dieses Jahr u. a.:
- Koordinations- und Hinweispflichten des Architekten im Umgang mit Fachplanungen Dritter
- Entscheidungen zur Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) und deren Haftungsrisiken
- Honorarklauseln in Ingenieurverträgen – aktueller Stand der Rechtsprechung
- Neues zum Berufsrecht der Ingenieure
Wir sorgen dafür, dass Sie die baurechtlichen Zusammenhänge besser verstehen und rechtssicher handeln können, bevor Probleme entstehen. Das Seminar vermittelt effizient, welche Bedeutung aktuelle Entscheidungen für Ihre Planungsarbeit haben.
Gut zu wissen: Rechtliche Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt. Unser erfahrener Referent vermittelt auch juristischen Laien komplexe juristische Sachverhalte verständlich und praxisorientiert.
An wen richtet sich diese Veranstaltung?
Für Architekten, Ingenieure und Generalplaner, die ihre Rechtskenntnisse aktualisieren und rechtliche Risiken in der Planungspraxis sicher vermeiden möchten.
Ihr Experte

Syndikusrechtsanwalt | bauforumstahl e.V.
Marvin-Uwe Marek ist seit 2021 Rechtsanwalt bei bauforumstahl e.V.
Er ist in Düsseldorf geboren und hat in Köln und Düsseldorf Jura studiert. Vor seinem Eintritt bei bauforumstahl e.V. war er Rechtsreferendar für das Dezernat Bau- und Immmobilienrecht einer Kölner Kanzlei tätig. Im Anschluss arbeitete er als Jurist sowohl auf Auftraggeber als auch auf Auftragnehmerseite.





